OPENLANE verkauft zwar nur zuvor gekaufte Fahrzeuge, aber die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie besagt, dass ein Fahrzeug immer noch als neu gilt, wenn es eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Das Fahrzeug ist seit weniger als sechs Monaten ab dem Datum der Inbetriebnahme in Betrieb, d.h. der Käufer hat das Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme in Besitz genommen.
- Das Fahrzeug wurde nicht länger als 6000 Kilometer gefahren.
Fahrzeuge, die eine dieser Bedingungen erfüllen, gelten immer noch als Neuwagen, und die Zulassungsmodalitäten werden wie bei einem Neuwagen gehandhabt. Die Rechnungen von OPENLANE werden automatisch erstellt, sobald die Zahlung für das Fahrzeug eingegangen ist, in Übereinstimmung mit der belgischen Gesetzgebung und der Mehrwertsteuerregelung. Alle damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen sind auf der Rechnung angegeben.
Bitte beachten Sie: Beim Wiederverkauf dieser Waren können Käufer in der Europäischen Union keine Sonderregelungen für Gebrauchtwaren anwenden, die möglicherweise in ihren nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind.