9.14 Wie wirkt sich die F-Gas-Verordnung auf meinen Fahrzeugkauf aus?

Die Verordnung (EU) 2024/573 regelt die Bedingungen für den Export von Fahrzeugen, die fluorierte Gase enthalten, außerhalb der Zollunion der EU.

Wenn Ihr Fahrzeug innerhalb der Zollunion der EU bleibt:
Diese Verordnung hat keinen Einfluss auf Ihren Kauf.

Wenn Ihr Fahrzeug außerhalb der Zollunion der EU exportiert wird:
Die Verordnung gilt und OPENLANE ist vollständig lizenziert, Fahrzeuge mit fluorierten Gasen zu exportieren.
Um die für die Zollabfertigung erforderliche Portal ID zu erhalten:

    1. Senden Sie Ihre Auction ID und das Zielland per E-Mail an info@openlane.eu.
    2. Unser Team stellt Ihnen umgehend die erforderliche Kennung zur Verfügung.

(Hinweis: Die Zollunion der EU umfasst Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden. Bestimmte Gebiete wie die Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla, französische überseeische Länder und Gebiete, die Färöer-Inseln, Grönland und andere können ausgeschlossen sein.)

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