Die überwiegende Mehrheit der niederländischen Fahrzeuge unterliegt einer speziellen Kfz-Steuer, der sogenannten BPM, die sich nach den CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs richtet.
Bei jedem Verkauf eines Fahrzeugs, das der BPM unterliegt, wird der Restbetrag der BPM-Steuer dem neuen Eigentümer in Rechnung gestellt. Wenn dieses Fahrzeug ins Ausland verkauft wird, hat der letzte Besitzer (in diesem Fall OPENLANE Niederlande) Anspruch auf eine Rückerstattung des Restbetrags dieser Steuer, sofern er den niederländischen Steuerbehörden eine ausländische Zulassung als Nachweis für die Ausfuhr vorlegen kann. Aus diesem Grund haben die meisten niederländischen Fahrzeuge ausländische (in diesem Fall deutsche) Fahrzeugscheine.
Für Fahrzeuge ohne BPM-Steuer (vorwiegend Kleintransporter, leichte Lastwagen, Fahrzeuge mit Erstzulassung auf Niederlande vor 16.10.2006) wird die abgemeldete und ausgeführte niederländische Zulassungskarte (EU-Modell) angeboten.