Die überwiegende Mehrheit der niederländischen Fahrzeuge unterliegt einer inländischen Kfz-Steuer namens BPM, die sich nach den CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs richtet. BPM ist eine niederländische Abkürzung für „Steuer auf Personenkraftwagen und Motorräder“.
Für jedes neue oder importierte Fahrzeug, das auf Niederlande zum ersten Mal zugelassen wird und der BPM unterliegt, wird ein Bruttobetrag der BPM-Steuer fällig. Dieser Betrag wird jeden Monat nach der Registrierung gemäß einer festen Abschreibungstabelle, einer Preisliste oder einem Wertgutachten abgeschrieben.
Die Erhebung der Rest-BPM gilt nur für Inlandsverkäufe, d.h. wenn ein BPM-pflichtiges Fahrzeug an einen anderen niederländischen Eigentümer verkauft wird und in den Niederlanden zugelassen bleibt.
Bei internationalen Verkäufen (niederländische Fahrzeuge, die für den Export verkauft werden) wird die restliche BPM dem internationalen Kunden nicht in Rechnung gestellt.
In diesem Fall ist OPENLANE Niederlande der letzte niederländische Eigentümer, der den Restbetrag der BPM zahlen muss und die Möglichkeit hat, diesen unter bestimmten Bedingungen bei der Abmeldung und Ausfuhr des Fahrzeugs zurückerstattet zu bekommen.
Ausführlichere Informationen über BPM finden Sie auf der Website der niederländischen Steuerverwaltung: