Allgemeine Geschäftsbedingungen für Käufer
1. Umfang
1.1 OPENLANE Europe NV hat eine Plattform für die Wiedervermarktung von Fahrzeugen entwickelt, auf der Leasinggesellschaften, Automobilhersteller, andere Unternehmen sowie natürliche Personen, privat oder gewerblich Fahrzeuge zum Verkauf inserieren können. Professionelle und anerkannte Autohändler können daraufhin ein Angebot für den Kauf dieser Fahrzeuge abgeben.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen OPENLANE Europe und dem Käufer in Bezug auf die Nutzung der Plattform durch den Käufer und in Bezug auf das Angebot, den Verkauf und die Lieferung aller Fahrzeuge von oder im Namen von OPENLANE Europe an den Käufer. Mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren Käufer auch alle auf unserer Webseite veröffentlichten Richtlinien und Zusatzbedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsere Reklamationsrichtlinie und den FAQ-Bereich.
1.3 Die Registrierung für die Plattform sowie jeglicher Zugriff oder die Nutzung der Plattform, einschließlich der Abgabe eines Angebots für ein Fahrzeug, gelten als uneingeschränkte Annahme dieser Geschäftsbedingungen durch den Käufer.
1.4 Der Käufer verzichtet auf die Anwendung der eigenen allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen, selbst wenn dort festgelegt ist, dass ausschließlich diese Bedingungen gelten und auch wenn OPENLANE Europe diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.
1.5 Diese Geschäftsbedingungen bilden die vollständige Vereinbarung zwischen OPENLANE Europe und dem Käufer hinsichtlich des Vertragsgegenstands und ersetzen alle früheren Zusicherungen, Verhandlungen, Absprachen, Vereinbarungen und Zusagen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
1.6 Der Käufer bestätigt ausdrücklich, alle hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und diese so zu akzeptieren. Der Käufer erklärt sich insbesondere mit den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Klauseln 8 bis 11 zu Fahrzeuginformationen, Garantie, Konformität sowie Reklamation und Haftung einverstanden.
1.7 Für alle Verkäufe über OPENLANE Europe bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den rechtlichen Rahmen für jeden einzelnen Verkauf. Jeder Verkauf über OPENLANE Europe wird als eigenständiger Vertrag zwischen OPENLANE Europe und dem Käufer angesehen und unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe und Ausdrücke die folgende Bedeutung:
Tochtergesellschaft: in Bezug auf eine Partei jedes andere Unternehmen oder jede andere Person, das/die direkt oder indirekt dieses Unternehmen kontrolliert oder von diesem kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit diesem Unternehmen steht;
Auktion: der in Klausel 5.1 beschriebene Prozess;
Auktionsende: das Datum und die Uhrzeit, ab der die Käufergemeinschaft keine Käufergemeinschaftsangebote mehr in Bezug auf eine Auktion abgeben kann, wie für jede Auktion auf der Plattform angegeben;
Auktionsgebühren: die Verwaltungsgebühr, die der Käufer für jedes über die Plattform gekaufte Fahrzeug entrichten muss;
Auktionsregeln: bezeichnet die spezifischen Regeln, die für eine Auktion gelten können, wie auf der Plattform für jede Auktion angegeben. Diese Auktionsregeln können sich beispielsweise und ohne Einschränkung auf den Mindestbetrag beziehen, unterhalb dessen keine Angebote zulässig sind, und/oder auf die Sichtbarkeit des Angebots des Käufers für die anderen Mitglieder der Käufergemeinschaft;
Arbeitstag: Jeder Tag, der kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag im Land der Niederlassung von OPENLANE Europe ist;
Käufer: Die natürliche oder juristische Person, die für die Nutzung der Plattform registriert ist, wie im Registrierungsformular angegeben;
Käufergemeinschaft: Der Käufer und alle anderen auf der Plattform registrierten Käufer;
Angebote der Käufergemeinschaft: hat die in Klausel 5.1.2 angegebene Bedeutung;
Kontrolle: hat die in Artikel 5 des belgischen Gesellschaftsgesetzbuchs angegebene Bedeutung;
OPENLANE Europe: OPENLANE Europe NV oder sein verbundenes Unternehmen, wie im Registrierungsformular gemäß Klausel 3.4 angegeben;
OPENLANE Europe: OPENLANE Europe NV und/oder ein verbundenes Unternehmen von OPENLANE Europe NV, je nach Fall;
Verkaufsbestätigung: hat die in Klausel 6.1.2 angegebene Bedeutung;
OPENLANE Europe-Fahrzeugbeschreibung: bezeichnet die von OPENLANE Europe während der Auktion bereitgestellte Beschreibung des Fahrzeugs;
Landesgebühren: die Verwaltungs- und Logistikgebühr, die vom Käufer für jedes über die Plattform gekaufte Fahrzeug zu zahlen ist, je nach Land, in dem der Verkäufer das Fahrzeug zum Verkauf anbietet, und dem Land, in dem der Käufer ansässig ist;
OPENLANE Europe NV: European Car Auction and Distribution Solutions NV/SA, mit eingetragenem Sitz in Grijpenlaan 19A, 3300 Tienen, Belgien, mit der Unternehmensnummer 0867.129.223; USt-IdNr. BE0867129223;
OPENLANE Europe NV-Tochtergesellschaft: eine der OPENLANE Europe-Einheiten, wie in den Unternehmensdetails auf www.openlane.eu beschrieben.
E-Rechnung: eine Rechnung, die in einem von OPENLANE Europe gewählten elektronischen Format ausgestellt und versandt wurde. Dies ist die von OPENLANE Europe versandte Rechtsform der Rechnung;
Export: eine Lieferung von Waren, die außerhalb der Europäischen Union geliefert und befördert werden;
Exportdokumente: alle ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Dokumente, die gesetzlich vorgeschrieben sind und zum Nachweis des Transports des Fahrzeugs im Falle eines Exports erforderlich sind;
Nachweis: alle Unterlagen, die zum Nachweis von etwas erforderlich sind (d. h. unter anderem: Transportdokumente, Ausfuhrdokumente, vom Transportunternehmen abgestempelte und unterzeichnete Unterlagen zum Nachweis des Versands und/oder Transports des Fahrzeugs von einem Ort zu einem anderen);
Innergemeinschaftliche Lieferung: eine Lieferung von Waren, die vom Lieferanten oder in dessen Auftrag oder von der Person, an die die Lieferung erfolgt, von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union transportiert werden;
Verluste: Schäden, Verluste, Ansprüche, Forderungen, von Dritten geltend gemachte Schäden, Kosten, Steuern oder Ausgaben jeglicher Art;
Zugangsmittel: Benutzerkennung, Passwort und andere Zugangsmittel, die für den Zugriff auf die Plattform und deren Nutzung erforderlich sind;
Angebot: das vom Käufer über die Plattform abgegebene Angebot in Bezug auf den Kauf eines oder mehrerer Fahrzeuge von OPENLANE Europe durch den Käufer gemäß Abschnitt 5.1.2;
Angebotspreis: hat die in Klausel 5.2.1 angegebene Bedeutung;
Auftragsabschluss: hat die in Klausel 6.1.2 angegebene Bedeutung;
Partei: OPENLANE Europe und/oder der Käufer, je nach Fall;
Plattform: die von OPENLANE Europe NV betriebene Online-Plattform, über die der Käufer Angebote für den Kauf von Fahrzeugen abgeben kann, zugänglich über www.openlane.eu oder eine andere URL, die OPENLANE Europe dem Käufer von Zeit zu Zeit mitteilt, oder über die mobile App, die für Android und iOS verfügbar ist;
Abholberechtigung: Dokument, das einer Person die Erlaubnis erteilt, ein Fahrzeug abzuholen. Mit anderen Worten: Mit diesem Dokument kann der Käufer oder ein Dritter das Fahrzeug abholen.;
Kaufpreis: in Bezug auf jeden OPENLANE Europe-Verkauf der Angebotspreis, die Auktionsgebühren für alle Fahrzeuge, die Landesgebühren für alle Fahrzeuge, die Verkäufer-Gebühren für alle Fahrzeuge und die Transportgebühren, erhöht um alle anwendbaren Steuern;
Registrierungsformular: Das Formular, das vom Käufer während des Registrierungsprozesses für die Plattform ordnungsgemäß ausgefüllt werden muss. Es enthält u. a. eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, einen Nachweis der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Personalausweises des Eigentümers/Geschäftsführers des registrierten Unternehmens sowie alle Scans der Originaldokumente mit eindeutigen Links;
Verkäufer: jede Leasinggesellschaft, jeder Autohersteller, jedes andere Unternehmen und/oder jede natürliche Person, die zu beruflichen Zwecken handelt oder nicht, die Fahrzeuge auf der Plattform bewirbt;
Verkäufergebühren: die Verwaltungsgebühr, die für bestimmte Verkäufer gilt und vom Käufer für jedes über die Plattform gekaufte Fahrzeug zu zahlen ist
Steuern: alle Formen von Steuern, Mehrwertsteuern, Einbehaltungen, (Einfuhr- und/oder Ausfuhr-)Zöllen, Abgaben, Gebühren und Sätzen, die von einer lokalen, kommunalen, staatlichen, bundesstaatlichen oder sonstigen Stelle erhoben werden, sowie alle damit verbundenen Zinsen, Strafen, Zuschläge oder Bußgelder;
Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OPENLANE Europe;
Transportdokumente: alle ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Transportdokumente, die für den Transport des Fahrzeugs von einem Ort zum anderen erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf CMR-Frachtbrief, Ausfuhrdokumente oder Lieferbescheinigungen;
Transportgebühren: der vom Käufer für den Transport der Fahrzeuge zu zahlende Betrag;
Triangulationsschema: ein Reihengeschäft zwischen drei Parteien in drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten (A-B-C), bei dem die Waren/Fahrzeuge direkt vom ersten Mitgliedstaat (A) zum letzten (C) versandt werden. Bei OPENLANE Europe werden alle Transporte im Auftrag von OPENLANE Europe NV oder verbundenen Unternehmen von OPENLANE Europe NV organisiert, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben;
Nutzer: hat die in Klausel 4.1.1 angegebene Bedeutung;
Fahrzeug: jedes über die Plattform angebotene Fahrzeug;
Fahrzeugdokumente: alle offiziellen Dokumente in Bezug auf das Fahrzeug (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Konformitätsbescheinigungen und Prüfdokumente);
Fahrzeuginformationen: alle Fotos, Beschreibungen, Informationen, Unterlagen und/oder sonstigen Materialien in Bezug auf das Fahrzeug, das während der Auktion über die Plattform angeboten wird, einschließlich der OPENLANE Europe-Fahrzeugbeschreibung.
3. Plattformregistrierung
3.1 Die Plattform steht ausschließlich professionellen und anerkannten Autohändlern zur Verfügung, die ordnungsgemäß registriert sind, und darf nur von diesen genutzt werden.
3.2 Um zum Zugriff auf die Plattform und zu deren Nutzung berechtigt zu sein, muss der Käufer eine Registrierungsbestätigung anfordern, indem er das Registrierungsformular ordnungsgemäß ausfüllt und alle erforderlichen Dokumente gemäß den auf der Plattform beschriebenen Registrierungsmodalitäten sendet und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
3.3 Die Person, die das Registrierungsformular ausfüllt und einreicht und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Namen des Käufers akzeptiert, sichert zu und gewährleistet, dass sie über die erforderlichen Befugnisse verfügt, um den Käufer rechtlich zu verpflichten.
3.4 Je nach Sitz des Käufers und vorbehaltlich der geltenden Umsatzsteuerbestimmungen kann dem Käufer die Möglichkeit geboten werden, auszuwählen, von welchem Mitglied von OPENLANE Europe er Rechnungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten möchte. Wenn dem Käufer
3.4.1 diese Möglichkeit angeboten, so ist für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen OPENLANE Europe das vom Käufer gewählte Mitglied von OPENLANE Europe und diese Gesellschaft ist die alleinige Vertragspartei des Käufers für alle Geschäfte zwischen den Parteien, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, und stellt dem Käufer die Rechnung aus. Wenn der Käufer seine Wahl nachträglich ändern möchte, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung von OPENLANE Europe; und
3.4.2 wird diese Möglichkeit nicht angeboten, so ist OPENLANE Europe im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen OPENLANE Europe NV, und OPENLANE Europe NV ist der einzige Vertragspartner des Käufers für alle Geschäfte zwischen den Parteien, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, und ist die Stelle, die dem Käufer die Rechnung ausstellt.
3.4.3 OPENLANE Europe kann ohne Begründung oder Vorankündigung beschließen, die Rechnung vom Standort von OPENLANE Europe NV oder von dem Land aus zu stellen, in dem der Käufer registriert ist. Eine solche Änderung berechtigt nicht zu Ansprüchen oder Stornierungen jeglicher Art;
3.5 Der Käufer garantiert, dass alle bereitgestellten Informationen und/oder Dokumente korrekt, vollständig und gültig sind. Der Käufer hat OPENLANE Europe unverzüglich über Änderungen der im Registrierungsformular genannten Informationen und/oder der gemäß Ziffer 3.2 eingereichten Dokumente zu informieren. Ungeachtet der Ziffer 3.6 erkennt der Käufer an und akzeptiert, dass OPENLANE Europe keine Haftung für die Überprüfung der vom Käufer bereitgestellten Informationen und Unterlagen übernimmt.
3.6 OPENLANE Europe hat jederzeit (vor oder nach Bestätigung der Registrierung des Käufers) das Recht, die Richtigkeit der im Registrierungsformular enthaltenen Informationen und/oder die Gültigkeit der vom Käufer gemäß Ziffer 3.2 eingereichten Dokumente zu überprüfen. Sollte eine solche Überprüfung ergeben, dass die Informationen ungenau sind und/oder die Dokumente ungültig sind, behält sich OPENLANE Europe unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Rechtsmittel gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderweitig das Recht vor,
3.6.1 den Registrierungsantrag des Käufers abzulehnen. OPENLANE Europe wird den Käufer über eine solche Ablehnung informieren und kann nach eigenem Ermessen beschließen, dem Käufer die Möglichkeit zu geben, solche Ungenauigkeiten und/oder Ungültigkeiten zu korrigieren; oder
3.6.2 den Zugang des Käufers und seiner Nutzer zur Plattform und deren Nutzung gemäß Ziffer 4.6 auszusetzen oder dauerhaft zu sperren.
3.7 OPENLANE Europe behält sich jederzeit das Recht vor, die Bestätigung eines Registrierungsantrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen. OPENLANE Europe haftet nicht für Verluste, die dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Ablehnung entstehen.
3.8 Wenn OPENLANE Europe beschließt, den Registrierungsantrag des Käufers zu genehmigen, wird OPENLANE Europe den Käufer darüber informieren und dem Käufer einen oder mehrere Zugangswege für die Plattform zur Verfügung stellen. Der Käufer kann erst dann Angebote einreichen, wenn OPENLANE Europe die Genehmigung erteilt hat und der Käufer die Zugangswege erhalten hat.
4. Plattformzugang und -nutzung
4.1 Nutzer und Nutzung im Allgemeinen
4.1.1 Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass er für die Handlungen und Unterlassungen aller Nutzer verantwortlich ist, die die Plattform im Namen des Käufers oder anderweitig über die Zugangsmittel des Käufers („Nutzer“) nutzen. Der Käufer akzeptiert ferner, dass jede Handlung (z. B. ein Angebot) von Nutzern als im Namen des Käufers getätigt gilt und den Käufer rechtlich bindet. Der Käufer stellt allen Nutzern eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung, hält diese ein und stellt sicher, dass jeder Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhält.
4.1.2 Der Käufer gewährleistet, dass die Plattform in Übereinstimmung mit diesen AGB, allen anwendbaren nationalen und internationalen Gesetzen und im Allgemeinen in verantwortungsvoller Weise, ausschließlich für eigene und zulässige berufliche Zwecke und ohne Verletzung der Rechte Dritter genutzt wird. Weder dem Käufer noch den Nutzern ist es gestattet, Änderungen an der Plattform vorzunehmen. Der Käufer haftet für alle Verluste, die OPENLANE Europe entstehen oder entstanden sind, und hält OPENLANE Europe schad- und klaglos, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) Änderungen an der Plattform und/oder (ii) der Nutzung der Plattform in einer Weise, die nicht diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht, ergeben.
4.1.3 Der Käufer verpflichtet sich, die Plattform nicht zu nutzen und sicherzustellen, dass keiner seiner Benutzer die Plattform nutzt, um (i) Daten herunterzuladen, zu senden oder zu verbreiten, die Viren, Würmer, Spyware, Malware oder andere ähnliche schädliche Programme enthalten; (ii) Berechnungen, Vorgänge oder Transaktionen durchzuführen, die , zerstören oder die Funktionalität des Betriebs der Plattform oder eines Programms, Computers oder Telekommunikationsmittels einschränken; (iii) Informationen oder Materialien übermitteln, die Rechte Dritter verletzen, verleumderisch, obszön, bedrohlich oder anderweitig rechtswidrig sind; und/oder (iv) unverbindliche Angebote einreichen.
4.2 Erforderliche Hardware, Software und Dienste
Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass er für die Auswahl, den Kauf und den Betrieb der Hardware, Software und/oder Telekommunikationsdienste verantwortlich ist, die für die Verbindung mit und die Nutzung der Plattform erforderlich sind. Diese Hardware, Software und/oder Telekommunikationsdienste müssen die Mindestanforderungen erfüllen, die von Zeit zu Zeit auf der Plattform festgelegt werden können. Der Käufer ist für die Installation und die damit verbundenen Kosten für den Kauf und/oder die Lizenzierung dieser Hardware, Software und/oder Telekommunikationsdienste verantwortlich. OPENLANE Europe haftet nicht für Hardware, Software, Produkte und Dienstleistungen Dritter, wie z. B. Telekommunikationsgeräte, Internetverbindungen, Betriebssysteme und Internetbrowser.
4.3 Sicherheit und Zugangsmittel
4.3.1 Die Nutzung der Plattform erfordert Zugangsmittel. Zugangsmittel sind streng persönlich und der Käufer ist für den Schutz, die Vertraulichkeit, die Sicherheit und die angemessene Nutzung der Zugangsmittel durch ihn und seine Nutzer verantwortlich und verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte davon Kenntnis erlangen und sie nutzen. Der Käufer darf Zugangsmittel nicht an Dritte übertragen oder verkaufen, mit Ausnahme von Nutzern, die ordnungsgemäß befugt sind, in seinem Namen zu handeln.
4.3.2 Der Käufer wird OPENLANE Europe unverzüglich per E-Mail oder Fax über den Verlust, Diebstahl, die Verletzung der Vertraulichkeit oder das Risiko eines Missbrauchs der Zugangsmittel informieren. Der Käufer ist bis zu einem (1) Werktag nach einer solchen Benachrichtigung uneingeschränkt und vorbehaltlos für jede Nutzung der Plattform und aller abgegebenen Angebote sowie für alle nachteiligen Folgen, die sich direkt oder indirekt daraus ergeben können, verantwortlich.
4.3.3 Wenn OPENLANE Europe Grund zu der Annahme hat, dass die Vertraulichkeit und/oder Sicherheit der Zugangsmittel verletzt wurde oder dass die Plattform missbraucht wird, kann OPENLANE Europe ohne vorherige Ankündigung den Zugang zur Plattform nach eigenem Ermessen und ohne Anspruch auf Entschädigung aussetzen.
4.3.4 Der Käufer bestätigt, dass er darauf hingewiesen wurde, dass sich OPENLANE Europe das Recht vorbehält, einem Benutzer den Zugriff auf Zugangsmittel zu verweigern, wenn auf einem anderen Computer bereits eine Sitzung geöffnet ist, in der ein anderer Benutzer dieselben Zugangsmittel verwendet.
4.3.5 OPENLANE Europe hat das Recht, jedes Konto aus beliebigem Grund für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum zu sperren. Dies umfasst unter anderem Zahlungsverzug, verdächtiges Verhalten, Verdacht auf Betrug oder Umsatzsteuerkarussell oder andere Gründe, die OPENLANE Europe dem Käufer nicht mitteilen muss.
4.3.6 OPENLANE Europe haftet nicht für Verluste, die dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit einem solchen ausgesetzten oder verweigerten Zugang gemäß den Klauseln 4.3.3, 4.3.4 und 4.3.5 entstehen.
4.4 Gebühren für Plattformdienste
OPENLANE Europe kann von Zeit zu Zeit bestimmte Dienste über die Plattform anbieten, für die der Käufer die entsprechenden Gebühren entrichten muss, und/oder vom Käufer die Zahlung einer Gebühr für bestehende Dienste verlangen. Die entsprechenden Gebühren werden über die Plattform angegeben und können sich von Zeit zu Zeit ändern. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, die entsprechenden Gebühren jedes Mal zu überprüfen, wenn der Käufer (oder seine Benutzer) auf die Plattform und/oder die über die Plattform angebotenen Dienste zugreifen und diese nutzen.
4.5 Rechte an geistigem Eigentum
4.5.1 Die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte und das Know-how im Zusammenhang mit der Plattform stehen ausschließlich OPENLANE Europe zu. OPENLANE Europe gewährt dem Käufer und seinen Nutzern eine nicht übertragbare, beschränkte, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Plattform ausschließlich für eigene Geschäftszwecke des Käufers, bis OPENLANE Europe den Zugang des Käufers und/oder seiner Nutzer zur Plattform sperrt.
4.5.2 Der Käufer ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte von OPENLANE Europe zu schützen und sicherzustellen, dass seine Nutzer diese Rechte schützen.
4.5.3 Unbeschadet der Rechte des Käufers und der Nutzer nach den Rechtsvorschriften zum Schutz von Computerprogrammen, von denen vertraglich nicht abgewichen werden kann, dürfen der Käufer und seine Nutzer nicht: (i) die Plattform in irgendeiner Weise ändern, übersetzen oder anpassen; (ii) die Plattform in irgendeiner Weise dekompilieren oder disassemblieren; (iii) die Plattform in irgendeiner Weise kopieren; (iv) die Plattform oder die Dokumentation in irgendeiner Weise an Dritte weitergeben, veräußern, als Unterlizenz vergeben , zu vermieten, zu verleihen oder die Plattform oder die Dokumentation in irgendeiner Weise an Dritte zu verteilen; (v) ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erstellen, die der Plattform im Wesentlichen ähnelt; und/oder (vi) Ideen, Merkmale und/oder Funktionen der Plattform zu kopieren. OPENLANE Europe behält sich das alleinige Recht vor, Fehler zu korrigieren.
4.6 Aussetzung und Sperrung
4.6.1 Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass sich OPENLANE Europe das Recht vorbehält, den Zugang des Käufers und seiner Nutzer zur Plattform aus beliebigen Gründen auszusetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) im Falle eines tatsächlichen oder begründeten Verdachts auf einen Verstoß des Käufers und/oder seiner Nutzer gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; (ii) im Falle eines Angriffs auf die IT-Systeme von OPENLANE Europe; (iii) wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist; (iv) um nachteilige Auswirkungen auf OPENLANE Europe, den Käufer und/oder die Käufer-Community zu vermeiden oder zu mindern; und (v) zum Zwecke der Plattformwartung. OPENLANE Europe wird sich in angemessener Weise bemühen, den Käufer so schnell wie praktisch möglich über eine solche Aussetzung zu informieren.
4.6.2 Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass sich OPENLANE Europe das Recht vorbehält, den Zugang des Käufers und seiner Nutzer zur Plattform dauerhaft zu sperren (i) im Falle eines Verstoßes des Käufers und/oder seiner Nutzer gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; (ii) unter den in Ziffer 12 beschriebenen Umständen; und (iii) im Falle betrügerischer Praktiken des Käufers und/oder seiner Nutzer; (iv) aus jedem anderen Grund nach Ermessen von OPENLANE Europe.
5. Auktionen und Angebote
5.1 Auktionen
5.1.1 Die Plattform bietet Verkäufern die Möglichkeit, Fahrzeuge, die sie verkaufen möchten, zu bewerben. Solche Fahrzeuge können nach alleinigem Ermessen von OPENLANE Europe separat beworben oder zu einem oder mehreren Fahrzeugpaketen zusammengefasst werden.
5.1.2 Jedes Mitglied der Käufergemeinschaft hat die Möglichkeit, ein verbindliches Angebot für den Kauf eines solchen Fahrzeugpakets von OPENLANE Europe abzugeben, indem es ein Angebot (Kaufpreis ohne Steuern und Kosten) abgibt, zu dem dieses Mitglied der Käufergemeinschaft anbietet, diese Fahrzeuge von OPENLANE Europe zu kaufen („Angebote der Käufergemeinschaft“).
5.1.3 Angebote der Käufergemeinschaft werden von OPENLANE Europe bis zum Auktionsende geprüft und OPENLANE Europe entscheidet nach eigenem Ermessen, ob es bereit ist, diesen Satz von Fahrzeugen an das Mitglied der Käufergemeinschaft zu verkaufen, das das beste Angebot abgegeben hat. Der Käufer erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass sein Angebot von dieser Bewertung ausgeschlossen werden kann, wenn OPENLANE Europe vernünftigerweise der Ansicht ist, dass sein Angebot nicht korrekt ist (z. B. und ohne Einschränkung im Falle eines ungewöhnlich hohen Preises). OPENLANE Europe haftet nicht für Verluste, die dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit einem solchen Ausschluss entstehen.
5.1.4 Der Käufer erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass jeder Verkauf (unabhängig von der Auktionsart, in der er ausgeschrieben wurde) eines Fahrzeugs durch OPENLANE Europe an ein Mitglied der Käufergemeinschaft davon abhängig ist, dass der Verkäufer dem Verkauf des Fahrzeugs an OPENLANE Europe zustimmt, und dass die Abgabe des besten Käufergemeinschaftsangebots keine Garantie dafür ist, dass der Käufer das Fahrzeug kaufen kann.
5.1.5 Weder OPENLANE Europe noch der Verkäufer haften für Verluste, die dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Verkäufers oder von OPENLANE Europe entstehen, eine Auktion zu irgendeinem Zeitpunkt zu stornieren oder anderweitig nicht fortzusetzen.
5.1.6 Der Käufer wird über die Plattform über die geltenden Auktionsgebühren, Landesgebühren und Verkäufergebühren für jedes Fahrzeug, das Teil der Auktion ist, informiert. Der Käufer erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass die Auktionsgebühren, Landesgebühren und Verkäufergebühren je nach Fahrzeug und Auktion variieren können.
5.2 Angebote
5.2.1 Wenn der Käufer ein (oder mehrere) Fahrzeug(e) kaufen möchte, hat er die Möglichkeit, ein Angebot für den Kauf dieses Fahrzeugs (dieser Fahrzeuge) abzugeben. Ein Angebot besteht immer aus dem Kaufpreis ohne Steuern und Kosten, den der Käufer für diese Fahrzeuge an OPENLANE Europe zu zahlen bereit ist („Angebotspreis“).
5.2.2 Der Käufer erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass jedes über die Plattform abgegebene Angebot ein verbindliches Angebot darstellt, das vom Käufer erst nach Ablauf einer Frist von zwei (2) Werktagen ab Auktionsende zurückgezogen werden kann, es sei denn, auf der Website wird eine andere Frist genannt.
5.2.3 Reicht der Käufer mehr als ein (1) Angebot für dasselbe Fahrzeug ein, wird nur das höchste Angebot des Käufers von OPENLANE Europe berücksichtigt.
5.2.4 Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass die Abgabe und Annahme von Angeboten stets den geltenden Auktionsregeln unterliegt.
5.2.5 Der Käufer und seine Benutzer dürfen den Preis eines Fahrzeugs, das während einer Auktion angeboten wird, nicht manipulieren und dürfen in keiner Weise in die Angebote anderer Mitglieder der Käufergemeinschaft eingreifen.
6. OPENLANE Europe-Verkauf
6.1 OPENLANE Europe-Verkaufsbestätigung
6.1.1 Wenn (i) das Angebot des Käufers als das beste Angebot der Käufer-Community gemäß Klausel 6.1.3 angesehen wird, (ii) OPENLANE Europe in der Lage ist, das/die betreffende(n) Fahrzeug(e) vom Verkäufer zu kaufen und (iii) OPENLANE Europe beschließt, dieses Angebot gemäß Klausel 5.1.3 anzunehmen, verkauft OPENLANE Europe das/die betreffende(n) Fahrzeug(e) an den Käufer („Verkauf durch OPENLANE Europe“). Das/die Fahrzeug(e) wird/werden zum Angebotspreis verkauft, zuzüglich Auktionsgebühren, Ländergebühren, Verkäufergebühren, Transportgebühren und aller anfallenden Steuern.
6.1.2 In einem solchen Fall informiert OPENLANE Europe den Käufer über den Verkauf durch OPENLANE Europe („Verkaufsbestätigung“) und der Käufer ist verpflichtet, das Bestellformular über die Plattform mit den administrativen Lieferdetails („Bestellabschluss“) des Verkaufs durch OPENLANE Europe innerhalb eines Werktages nach Erhalt der Verkaufsbestätigung auszufüllen. Der Käufer erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass die Auftragsabwicklung eine administrative Formalität zur Organisation der Lieferung ist und nicht als Möglichkeit für den Käufer ausgelegt werden darf, sein Angebot und/oder den OPENLANE Europe Sale anderweitig zu stornieren.
6.1.3 In der Auftragsbestätigung muss der Käufer in jedem Fall das Bestimmungsland des/der gekauften Fahrzeugs/Fahrzeuge angeben. Der Käufer ist allein verantwortlich für alle Kosten, Ausgaben, Steuern und sonstigen Folgen, die sich aus seiner Wahl des Bestimmungslandes ergeben. OPENLANE Europe haftet nicht für Verluste, die dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit dem gewählten Bestimmungsland entstehen.
6.2 Zahlung und Rechnungsstellung bei Verkäufen über OPENLANE Europe
6.2.1 Bei jedem Verkauf über OPENLANE Europe erhöht sich der Angebotspreis um alle Steuern, die vom Käufer zu zahlen sind. Die Steuern beinhalten die im Wohnsitzland des Mitglieds von OPENLANE Europe, das den Verkauf über OPENLANE Europe in Rechnung stellt, gegebenenfalls anfallende Mehrwertsteuer. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Exporten und soweit ausreichende Nachweise für den Transport des Fahrzeugs vorliegen, wird auf den Verkauf durch OPENLANE Europe keine Mehrwertsteuer fällig und der Käufer ist verpflichtet, die im Bestimmungsland fällige Mehrwertsteuer zu entrichten.
Sofern sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht in Belgien befindet, werden die innergemeinschaftlichen Lieferungen für Mehrwertsteuerzwecke als „Triangulationsverfahren“ (vgl. sogenannte ABC-Transaktionen) behandelt. Dies bedeutet, dass der Käufer im EU-Mitgliedstaat der Ankunft als letztes Glied in der Kette (vgl. Partei C) die erforderlichen Mehrwertsteuerformalitäten erledigt.
6.2.2 Zum Zeitpunkt der Benachrichtigung des Käufers über den OPENLANE Europe-Verkauf gemäß Ziffer 6.1.2 stellt OPENLANE Europe dem Käufer ein Bestellformular zur Verfügung, in dem (i) der Kaufpreis, bestehend aus dem Angebotspreis, den Auktionsgebühren, den Ländergebühren, den Verkäufergebühren, den Transportgebühren und allen anwendbaren Steuern, und (ii) alle vom Käufer gemäß Ziffer 7.4.2 zu zahlenden Sicherheiten aufgeführt sind. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kaufpreis spätestens zwei (2) Werktage nach Übermittlung der OPENLANE Europe-Verkaufsbestätigung auf dem im Bestellformular angegebenen Bankkonto von OPENLANE Europe gutgeschrieben wird.
6.2.3 OPENLANE Europe stellt die Rechnung für jeden OPENLANE Europe-Verkauf nach Eingang des Kaufpreises auf dem Bankkonto von OPENLANE Europe aus.
7. Transport und Lieferung von Fahrzeugen und Fahrzeugdokumenten
7.1 Allgemeines
7.1.1 Der Transport des Fahrzeugs wird von oder im Namen von OPENLANE Europe durchgeführt. Der Käufer ist berechtigt, den Transport des Fahrzeugs nach eigenem Ermessen im Namen von OPENLANE Europe zu übernehmen.
7.1.2 Jedes Fahrzeug muss und darf nur in das Bestimmungsland transportiert werden, das auf dem Auftragsabschlussformular angegeben ist. Der Käufer haftet für alle Verluste, die OPENLANE Europe durch oder in Verbindung mit dem Transport eines Fahrzeugs in ein anderes Land als das auf dem Auftragsabschlussformular angegebene Bestimmungsland entstehen, und wird OPENLANE Europe schadlos halten und entschädigen.
7.1.3 Das Eigentum am Fahrzeug geht mit der Zusendung der Fahrzeugdokumente an den Käufer über. Das Eigentum geht nicht bei der Abholung über, sondern erst nach Genehmigung des FCMR (Liefernachweis) durch OPENLANE Europe. Das mit dem Fahrzeug verbundene Risiko geht frühestens über bei (i) Abholung des Fahrzeugs durch den Käufer; (ii) Lieferung des Fahrzeugs an den vom Käufer angegebenen Bestimmungsort und (iii) Ablauf einer Frist von zwei (2) Wochen (oder einer kürzeren Frist, wie im Abholvollmacht-Dokument angegeben) ab Erhalt des Abholvollmacht-Dokuments.
7.2 Transport von Fahrzeugen, der von OPENLANE Europe organisiert wird
Diese Klausel 7.2 gilt für den Fall, dass OPENLANE Europe den Transport von Fahrzeugen organisiert, zusätzlich zu den OPENLANE Europe-Bedingungen für den Transport, die über die Plattform verfügbar sind.
7.2.1 Die auf der Plattform genannten Transportpreise sind Richtwerte und nicht verbindlich, und die tatsächlichen Transportgebühren hängen von mehreren Kriterien ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den physischen Standort des Fahrzeugs und den Fahrzeugtyp. Alle auf der Plattform genannten Preise verstehen sich zuzüglich der anfallenden Steuern.
7.2.2 Der Transport wird von OPENLANE Europe erst organisiert, wenn (i) der Kaufpreis auf dem im Bestellformular angegebenen Bankkonto von OPENLANE Europe gutgeschrieben wurde oder (ii) der Verkäufer das Fahrzeug freigegeben hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt.
7.2.3 Alle von oder im Namen von OPENLANE Europe angegebenen Lieferfristen oder -termine für die Fahrzeuge, Abholvollmachten und Fahrzeugdokumente sind Schätzungen und nicht wesentlich. Außer im Falle von Betrug oder Vorsatz haftet OPENLANE Europe nicht für Lieferverzögerungen. Eine verspätete Lieferung von Fahrzeugen, Abholvollmachten oder Fahrzeugdokumenten befreit den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die Lieferung anzunehmen.
7.3 Transport von Fahrzeugen, die vom Käufer im Auftrag von OPENLANE Europe organisiert werden
Diese Klausel 7.3 gilt für den Fall, dass der Käufer den Transport von Fahrzeugen im Auftrag von OPENLANE Europe organisiert.
7.3.1 Das Fahrzeug steht erst zur Abholung und zum Transport zur Verfügung, wenn (i) der Kaufpreis auf dem im Bestellformular angegebenen Bankkonto von OPENLANE Europe gutgeschrieben wurde; (ii) der Verkäufer das Fahrzeug freigegeben hat; und (iii) dem Käufer die Abholvollmacht(en) ausgestellt wurde(n).
7.3.2 Der Käufer muss das Fahrzeug spätestens innerhalb von zwei (2) Wochen (oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums, der auf dem Abholgenehmigungsdokument angegeben ist) nach Erhalt des Abholgenehmigungsdokuments abholen und transportieren. Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass OPENLANE Europe, der Verkäufer oder der Dritte, der das Fahrzeug in ihrem Auftrag lagert, jederzeit das Recht hat, die Lieferung eines Fahrzeugs an den Käufer (oder gegebenenfalls an den Transporteur des Käufers) zu verweigern, falls der Käufer (oder gegebenenfalls der Transporteur des Käufers) keine gültige Abholvollmacht und keinen amtlichen Ausweis wie Reisepass oder Führerschein vorlegt. Der Käufer akzeptiert, dass OPENLANE Europe das Recht hat, eine Kopie des vom Käufer vorgelegten Identifikationsnachweises anzufertigen. Wenn der Käufer einen Dritten oder ein Transportunternehmen mit der Abholung des Fahrzeugs beauftragt, stellt der Käufer sicher, dass der Dritte oder das Transportunternehmen den oben genannten Verpflichtungen in Bezug auf die Abholgenehmigung, die Identifizierung der Person, die das Fahrzeug abholt, und das Recht von OPENLANE Europe, den Identifikationsnachweis zu kopieren, zustimmt. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für alle Verluste, die dem Käufer, OPENLANE Europe, dem Verkäufer, dem Transportunternehmen und dem Dritten aus oder im Zusammenhang mit dem Fehlen eines gültigen Abholgenehmigungsdokuments und/oder der Nichtvorlage eines ordnungsgemäßen Ausweises und/oder der Weigerung, eine Kopie des vorgelegten Ausweises zu erstellen, entstehen.
7.3.3 Wenn der Käufer das Fahrzeug nicht innerhalb von
(a) zwei (2) Wochen (oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums, der auf dem Abholvollmacht-Dokument angegeben ist) nach Erhalt des Abholvollmacht-Dokuments abholt, behält sich OPENLANE Europe das Recht vor, dem Käufer eine Verwaltungsgebühr in Höhe von fünfzig Euro (50,00 EUR) und mindestens fünf Euro (5,00 EUR) pro Tag bis zur Abholung des Fahrzeugs in Rechnung zu stellen;
(b) einen (1) Monat nach Erhalt der Abholvollmacht gilt der Verkauf durch OPENLANE Europe als vom Käufer gemäß Klausel 12.4 unrechtmäßig storniert.
7.4 Transportnachweis und Fahrzeugdokumente
7.4.1 Innergemeinschaftliche Lieferung
(a) Im Falle einer innergemeinschaftlichen Lieferung hat der Käufer OPENLANE Europe alle erforderlichen Nachweise und Transportdokumente in Bezug auf das Fahrzeug und das Bestimmungsland ordnungsgemäß ausgefüllt vorzulegen.
(b) Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass:
(i) unabhängig davon, ob der Transport von oder im Auftrag von OPENLANE Europe organisiert wurde, OPENLANE Europe sich das Recht vorbehält, die Fahrzeugdokumente einzubehalten, bis der Käufer gültige Nachweise vorlegt, falls OPENLANE Europe berechtigte Zweifel an der Gültigkeit oder Vollständigkeit der vom Käufer vorgelegten Transportdokumente hat; und
(ii) OPENLANE Europe die Fahrzeugdokumente erst nach Erhalt der korrekt ausgefüllten Transportdokumente und Nachweise aushändigt.
7.4.2 Export
(a) Im Falle eines Exports hat der Käufer OPENLANE Europe alle erforderlichen Nachweise und Ausfuhrdokumente in Bezug auf das Fahrzeug und das Bestimmungsland ordnungsgemäß ausgefüllt vorzulegen.
(b) Im Falle eines Exports verlangt OPENLANE Europe für jedes Fahrzeug, das in ein Nicht-EU-Land exportiert wird, bis zur Übertragung und zum Erhalt des erforderlichen Exportdokuments eine Garantie in Höhe des Mehrwertsteuerbetrags, der im Wohnsitzland des Mitglieds von OPENLANE Europe, das den Verkauf an OPENLANE Europe in Rechnung stellt, fällig wäre, falls der Verkauf an OPENLANE Europe keinen Export im Sinne der Mehrwertsteuer darstellen sollte. Der Garantiebetrag wird auf dem Bestellformular gesondert ausgewiesen. Die Garantie beträgt einundzwanzig Prozent (21 %) des Gesamtbetrags des Fahrzeugpreises, der Auktionsgebühren, der Ländergebühren, der Verkäufergebühren, der Transportgebühren und aller anfallenden Steuern und Kosten, mindestens jedoch fünfhundert Euro (EUR 500,00).
(c) Nach Erhalt der erforderlichen Nachweise und Ausfuhrdokumente vom Käufer, die belegen, dass der Verkauf durch OPENLANE Europe eine Ausfuhr im Sinne der Umsatzsteuer darstellt, wird der Betrag der Garantie auf das Bankkonto des Käufers zurückerstattet und der Verkauf durch OPENLANE Europe wird dem Käufer ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
7.4.3 Außer im Falle von Betrug oder Vorsatz haftet OPENLANE Europe nicht für Verluste, die dem Käufer entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Unfähigkeit, das Fahrzeug zuzulassen), die sich aus oder im Zusammenhang mit fehlenden oder unvollständigen Fahrzeugdokumenten ergeben.
7.5 Versand der Fahrzeugdokumente
OPENLANE Europe wird die Fahrzeugdokumente nach Erhalt und Validierung des Liefernachweises und nach vollständigem Eingang des Kaufpreises und/oder eines anderen Betrags, den der Käufer OPENLANE Europe schuldet, an das Land senden, in dem der Käufer umsatzsteuerpflichtig ist. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Meldung des Kaufs an die Behörden. OPENLANE Europe haftet in keinem Fall für Fehler, Irrtümer oder Versäumnisse des Käufers im Zusammenhang mit anwendbaren Steuern (MwSt. oder andere Steuern).
8. Fahrzeuginformationen
8.1 Der Käufer bestätigt und stimmt zu, dass er als professioneller Autohändler mit fundierten Kenntnissen des Gebrauchtwagensektors und der mit Gebrauchtwagen und dem Gebrauchtwagengeschäft verbundenen Probleme handelt.
8.2 Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass es OPENLANE Europe aufgrund der kommerziell vorteilhaften Angebote von OPENLANE Europe in Bezug auf die Plattform und die damit verbundenen Dienstleistungen nicht möglich ist, eine detaillierte technische Prüfung jedes Fahrzeugs durchzuführen, das von einem Verkäufer auf der Plattform angeboten wird, und diesbezüglich die Verantwortung zu übernehmen. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass alle Fahrzeuginformationen auf den vom Verkäufer erhaltenen Informationen basieren.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet OPENLANE Europe unbeschadet von Klausel 9 und außer im Falle von Betrug oder Vorsatz nicht für Verluste, die dem Käufer aufgrund oder im Zusammenhang mit Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten der Fahrzeuginformationen entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kilometerstand, Schäden, technische Mängel, Sonderausstattung, Farbe, Baujahr, Datum der Erstzulassung usw.).
Soweit gesetzlich zulässig, schließt OPENLANE Europe ausdrücklich jegliche Haftung für Verluste aus, die sich aus oder im Zusammenhang mit Betrug durch Dritte ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betrug in Bezug auf Kilometerstand, Margenstatus und/oder Fahrgestellnummer).
8.3 Fahrzeuginformationen können je nach Fahrzeug aus einer oder mehreren Arten von Informationen bestehen, die jeweils auf der Plattform eindeutig als solche gekennzeichnet sind, einschließlich der folgenden:
8.3.1 die Fahrzeugbeschreibung von OPENLANE Europe; und
8.3.2 Berichte von externen Dritten und Fotos.
8.4 Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass
8.4.1 jede dieser Arten von Informationen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt oder erfasst wird und daher nicht immer den Status des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verkaufs korrekt wiedergibt;
8.4.2 der Käufer keinen Zugriff auf andere Fahrzeuginformationen als die OPENLANE Europe-Fahrzeugbeschreibung hat und solche anderen Fahrzeuginformationen daher nur zu Informationszwecken für den Käufer bereitgestellt werden;
8.4.3 zur Feststellung, ob das an den Käufer gelieferte Fahrzeug vertragsgemäß ist, nur die OPENLANE Europe-Fahrzeugbeschreibung berücksichtigt werden darf; und
8.4.4 im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen der OPENLANE Europe-Fahrzeugbeschreibung und anderen Fahrzeuginformationen hat die OPENLANE Europe-Fahrzeugbeschreibung stets Vorrang.
9. Eingeschränkte Gewährleistung
9.1 Für Fahrzeuge, die während der Auktion nicht als „Unfallwagen“, „technisch beschädigte Fahrzeuge“, „Karosserieschäden“ und „Unfallwagen“ gekennzeichnet sind, und immer vorbehaltlich der Klausel 10.5,
9.1.1 garantiert OPENLANE Europe ausschließlich, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Lieferung der Fahrzeugbeschreibung von OPENLANE Europe entspricht. Wenn und soweit ein Fahrzeug diese Gewährleistung nicht erfüllt, wie gemäß Klausel 10 festgelegt, hat OPENLANE Europe das Recht, für ein solches Fahrzeug eine Gutschrift in Höhe des angemessenen geschätzten Wertverlusts des Fahrzeugs auszustellen, der sich aus dem Schaden am Fahrzeug ergibt, der nicht in der Fahrzeugbeschreibung von OPENLANE Europe angegeben war. Für den Fall, dass OPENLANE Europe eine solche Gutschrift vornimmt, ist der Gutschriftbetrag das einzige Rechtsmittel des Käufers; und
9.1.2 die Gültigkeit eines Gewährleistungsanspruchs des Käufers davon abhängt, dass OPENLANE Europe rechtzeitig über eine angebliche Nichtübereinstimmung des Fahrzeugs gemäß Klausel 10 informiert wird.
9.2 Bei Fahrzeugen, die während der Auktion als „Unfallwagen“, „technisch beschädigte Fahrzeuge“, „Karosserieschäden“ und „Unfallwagen“ gekennzeichnet sind, erkennt der Käufer ausdrücklich an und stimmt zu, dass OPENLANE Europe im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang keinerlei Gewährleistung übernimmt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Konformität oder Marktgängigkeit.
9.3 Die in dieser Klausel 9 dargelegte Gewährleistung ist ausschließlich und tritt an die Stelle aller anderen Gewährleistungen, Zusicherungen, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen, ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich, vertraglich oder anderweitig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung oder Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck.
9.4 Die in dieser Klausel 9 festgelegte Gewährleistung gilt nicht, wenn und soweit die Nichtkonformität auf (i) Änderungen und sonstige Arbeiten am Fahrzeug durch oder im Auftrag des Käufers und/oder (ii) eine Nutzung des Fahrzeugs durch oder im Auftrag des Käufers, die nicht mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis erfolgt, zurückzuführen ist.
10. Konformität und Beschwerden
10.1 Bei Lieferung des Fahrzeugs hat der Käufer das Fahrzeug zu untersuchen (oder in seinem Namen untersuchen zu lassen) und sich davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug der Fahrzeugbeschreibung von OPENLANE Europe entspricht. Bei dieser Prüfung muss der Käufer stets Folgendes berücksichtigen: (i) die Tatsache, dass der Käufer ein gebrauchtes Fahrzeug erworben hat; (ii) den Kilometerstand des Fahrzeugs; und (iii) das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs. Mängel oder Schäden an Teilen des Fahrzeugs berechtigen den Käufer nicht dazu, das gesamte Fahrzeug abzulehnen.
10.2 Reklamationen zum Fahrzeug sind unter Verwendung des Reklamationsformulars von OPENLANE Europe zu melden und:
10.2.1 in Bezug auf Mängel oder Schäden, die bei einer angemessenen Prüfung bei Lieferung erkennbar wären, sind auf dem CMR und/oder dem Frachtbrief zu vermerken;
10.2.2 in Bezug auf versteckte Mängel oder Schäden spätestens vor dem früheren der folgenden Zeitpunkte erfolgen: (i) Ablauf einer Frist von drei (3) Tagen nach Lieferung; und (ii) der Käufer (oder ein anderer Dritter unter der Kontrolle des Käufers) hat nach der Lieferung des Fahrzeugs nicht mehr als einhundert Kilometer (100 km) zurückgelegt.
10.2.3 in Bezug auf die Fahrzeugdokumente muss spätestens 1 Stunde nach Lieferung der Dokumente erfolgen.
10.3 Jede Reklamation muss mit allen erforderlichen Nachweisen belegt werden, damit OPENLANE Europe oder ein Dritter die Nichtkonformität des Fahrzeugs feststellen kann. Bei äußeren Schäden muss der Käufer aussagekräftige Bilder zusammen mit einer Schätzung des Schadenswerts vorlegen. Bei technischen Problemen muss der Käufer den Mangel gemäß Ziffer 10.2 melden und so bald wie möglich danach (und in keinem Fall später als eine (1) Woche nach Einreichung der Reklamation) OPENLANE Europe ein Dokument einer offiziellen Werkstatt oder eines Händlers vorlegen, in dem der technische Schaden beschrieben und die Identifikationsnummern der erforderlichen Ersatzteile aufgeführt sind.
10.4 Gemäß Klausel 9.2 können im gesetzlich zulässigen Umfang keine Beschwerden für Fahrzeuge eingereicht werden, die während der Auktion als „Unfallwagen“, „technisch beschädigte Fahrzeuge“, „Karosserieschäden“ und „Unfallwagen“ gekennzeichnet wurden.
10.5 Der Käufer bestätigt, dass er die OPENLANE Europe-Schadensrichtlinie gelesen und akzeptiert hat, die im Bereich „Mein Konto“ des Käufers und auf der Website von OPENLANE Europe verfügbar ist und detailliertere Informationen zur Zulässigkeit von Ansprüchen in Bezug auf den Zustand und/oder die Beschreibung eines Fahrzeugs enthält.
11. Haftung
11.1 Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang und vorbehaltlich der Klausel 11.3 haftet OPENLANE Europe nicht für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich und ohne Einschränkung für Geschäftsunterbrechungen, Ansprüche Dritter und entgangene Gewinne, erwartete Einsparungen oder Firmenwert.
11.2 Vorbehaltlich der Klausel 11.3 und soweit Klausel
11.1 und/oder andere in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse keine Anwendung finden, übersteigt die Gesamthaftung von OPENLANE Europe
11.2.1 für Verluste jeglicher Art, die dem Käufer aus oder in Verbindung mit einem OPENLANE Europe-Verkauf entstanden sind, nicht den Angebotspreis für diesen OPENLANE Europe-Verkauf; und
11.2.2 für alle anderen Verluste, die dem Käufer entstanden sind, wird in jedem Kalenderjahr, in dem ausnahmsweise die Verantwortung von OPENLANE Europe nicht nachweisbar ist, auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: (i) die vom Käufer in diesem Kalenderjahr gezahlten Auktionsgebühren und länderspezifischen Gebühren; und (ii) eintausend Euro (1.000,00 EUR).
11.3 Keine der Parteien kann ihre Haftung für (i) eigenen Betrug oder vorsätzliches Verhalten und/oder (ii) für Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf, einschränken. In diesem Fall bleibt die Haftung der betreffenden Partie in dem Umfang bestehen, in dem eine Begrenzung oder ein Ausschluss nach dem geltenden Recht nicht erlaubt ist.
12. Sperrung und Stornierungen
12.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, einen OPENLANE Europe-Verkauf oder eine Bestellung zusätzlicher Dienstleistungen nach eigenem Ermessen zu stornieren.
12.2 Für den Fall, dass der Käufer diese Geschäftsbedingungen nicht einhält, erkennt der Käufer an und erklärt sich damit einverstanden, dass OPENLANE Europe sich unbeschadet der anderen Rechte und Rechtsmittel, die OPENLANE Europe im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen, nach dem Gesetz oder anderweitig hat, das Recht vorbehält, den Käufer und seine Nutzer vorübergehend oder endgültig vom Zugriff auf die Plattform und deren Nutzung zu sperren. In einem solchen Fall wird
12.2.1 OPENLANE Europe angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Käufer über eine solche Sperrung zu informieren; und
12.2.2 OPENLANE Europe kann nach eigenem Ermessen entscheiden, die Sperrung des Käufers und seiner Nutzer vorbehaltlich des Abschlusses eines Überprüfungs- und Validierungsprozesses aufzuheben. Hierfür könnte dem Käufer eine Wiedereinsetzungsgebühr entstehen.
12.3 Wenn der Käufer ungeachtet der Klausel 12.1 einen OPENLANE Europe-Verkauf stornieren möchte, kann der Käufer dies schriftlich oder per E-Mail beantragen. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass OPENLANE Europe nach eigenem Ermessen entscheiden kann, eine solche Stornierung abzulehnen oder zu genehmigen. Wenn OPENLANE Europe dem Käufer erlaubt, den OPENLANE Europe-Verkauf zu stornieren, zahlt der Käufer an OPENLANE Europe (i) alle Auktionsgebühren und landesspezifischen Gebühren zuzüglich der anfallenden Steuern für diesen OPENLANE Europe-Verkauf und (ii) zehn Prozent (10 %) des Angebotspreises, mindestens jedoch dreihundert Euro (300,00 EUR).
12.4 Eine Stornierung zusätzlicher Dienstleistungen ist für den Käufer nicht möglich. Wenn der Käufer beschließt, einen OPENLANE Europe-Verkauf zu stornieren, hat er keinen Anspruch auf eine Rückerstattung für bereits bezahlte Zusatzleistungen.
13. Rechnungsstellung und Zahlung
13.1 Diese Klausel 13 gilt für alle Gebühren und Kosten, die der Käufer gemäß einem OPENLANE Europe-Verkauf oder anderweitig gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schuldet, sowie für deren Rechnungsstellung und Zahlung.
13.2 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle auf der Plattform und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gebühren, Entgelte und Beträge in Euro und ohne anfallende Steuern.
13.3 Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass die Rechnungsstellung über E-Rechnungen erfolgt und dass der Käufer keine Papierrechnungen erhält. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass er für die Erfüllung aller anwendbaren gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Empfang und die Aufbewahrung von E-Rechnungen verantwortlich ist.
Abweichend vom Vorstehenden kann der Käufer im Bestellabschlussformular die Option für Papierrechnungen wählen. In diesem Fall werden alle Rechnungen, die OPENLANE Europe dem Käufer ab diesem Zeitpunkt ausstellt, Papierrechnungen sein.
Der Käufer erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass OPENLANE Europe für jede vom Käufer angeforderte Papierrechnung eine Verwaltungsgebühr erhebt, die jeder Rechnung hinzugefügt wird. Diese Gebühr wird während des Bestellabschlusses auf der Website angezeigt.
Falls der Käufer nach seinem ersten OPENLANE Europe-Kauf seine Rechnungspräferenzen ändern möchte, muss er sich gemäß Klausel 16.3 an OPENLANE Europe wenden.
13.4 Unbeschadet der Rechte und Rechtsmittel von OPENLANE Europe gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach dem Gesetz oder anderweitig, ist OPENLANE Europe, wenn die Zahlung nicht
13.4.1 innerhalb der geltenden Zahlungsfrist auf dem Bankkonto von OPENLANE Europe gutgeschrieben wurde, ist OPENLANE Europe berechtigt, dem Käufer ohne vorherige Ankündigung Verzugszinsen in Höhe des nach dem belgischen Gesetz vom 2. August 2002 über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr geltenden Zinssatzes zu berechnen; und
13.4.2 gilt der Verkauf durch OPENLANE Europe innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bestätigung des Verkaufs durch OPENLANE Europe als vom Käufer gemäß Klausel 12.3 unrechtmäßig storniert.
13.4.3 Falls dem Käufer noch nicht bezahlte Beträge ausgestellt wurden, ist OPENLANE Europe berechtigt, andere Beträge, Fahrzeugdokumente oder Fahrzeuge in seinem Besitz ohne Vorankündigung zu sperren, um den nicht bezahlten Betrag auszugleichen. Der gesperrte Betrag, die Fahrzeugdokumente oder das Fahrzeug sind nicht auf dieselben Transaktionen beschränkt, sondern erstrecken sich auf alle offenen Transaktionen zwischen OPENLANE Europe und dem Käufer.
13.5 OPENLANE Europe behält sich das Recht vor, eine Zahlung abzulehnen, wenn die Zahlung von einem Bankkonto erfolgt, das nicht dem Käufer gehört, und/oder von einem Bankkonto, das in einem Land registriert ist, das nicht dasselbe Land ist, in dem der Käufer im Handelsregister eingetragen ist.
13.6 Die Nichtzahlung einer Schuld am Fälligkeitstag gibt OPENLANE Europe das Recht, jede weitere Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen automatisch und ohne Inverzugsetzung aufzuschieben, und führt automatisch und ohne Inverzugsetzung zu Folgendem: (1) die sofortige Fälligkeit aller ausstehenden Rechnungen, sowohl von OPENLANE Europe als auch von unseren verbundenen Unternehmen und (2) die Novation und/oder bilaterale und/oder multilaterale Verrechnung durch Aufrechnung, sowohl in Bezug auf OPENLANE Europe als auch auf unsere verbundenen Unternehmen. Unter „verbundenen Unternehmen“ sind Unternehmen zu verstehen, die derselben Gruppe angehören, wobei davon ausgegangen wird, dass der Nachweis hierfür mit allen rechtlichen Mitteln erbracht werden kann.
13.7 Der Käufer hat das Fahrzeug vollständig zu bezahlen. Bei Teilzahlungen für ein Fahrzeug erkennt der Käufer an und akzeptiert, dass OPENLANE Europe zusätzliche Gebühren berechnet.
14. Datenschutzrichtlinie
14.1 Die Richtlinie enthält wichtige Informationen darüber, wie OPENLANE Europe Ihre Daten erfasst und verarbeitet. Hier können Sie unsere Datenschutzbestimmungen einsehen.
15. Änderungen
15.1 OPENLANE Europe kann jederzeit jede Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, modifizieren, hinzufügen oder streichen.
15.2 OPENLANE Europe wird solche geänderten oder neuen Bedingungen mit einer Frist von mindestens sieben (7) Kalendertagen bekannt geben. Der Käufer erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass solche geänderten oder neuen Bedingungen dem Käufer von OPENLANE Europe auf elektronischem Wege mitgeteilt werden können, unter anderem per E-Mail und/oder per Mitteilung auf der Plattform.
15.3 Die geänderten oder neuen Bedingungen gelten ab dem von OPENLANE Europe angegebenen Datum und gelten als vom Käufer akzeptiert, es sei denn, der Käufer teilt OPENLANE Europe innerhalb der angegebenen Frist schriftlich mit, dass er die geänderten oder neuen Bedingungen nicht akzeptieren möchte. In einem solchen Fall behält sich OPENLANE Europe das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass OPENLANE Europe dafür eine Entschädigung schuldet, und den Zugang und die Nutzung der Plattform für den Käufer und seine Nutzer zu sperren.
16. Sonstiges
16.1 OPENLANE Europe registriert den Zugriff auf die Plattform und deren Nutzung. Dieses Zugriffs- und Nutzungsprotokoll dient als Nachweis dafür, dass auf die Plattform zugegriffen und diese genutzt wurde, es sei denn, der Käufer kann das Gegenteil beweisen. Elektronische Nachrichten, Verbindungen, Vorgänge im Netzwerk und Transaktionen zwischen OPENLANE Europe und dem Käufer werden anhand der von OPENLANE Europe elektronisch geführten Protokolle und Transaktionsdateien nachgewiesen. Der Käufer akzeptiert die Beweiskraft dieser Daten. Diese Beweiskraft hindert die Parteien nicht daran, jeweils eigene Beweise mit zulässigen rechtlichen Methoden vorzulegen.
16.2 Keine der Parteien haftet für Schäden, die durch die Nichteinhaltung oder verspätete Einhaltung von Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt, äußerer Ursachen oder anderer Ereignisse entstehen, die nicht der angemessenen Kontrolle von OPENLANE Europe unterliegen.
16.3 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Mitteilungen, Forderungen und Korrespondenz vom Käufer an OPENLANE Europe per Post an OPENLANE Europe NV, Grijpenlaan 19A, 3300 Tienen, Belgien, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse zu senden, die dem Käufer während des Plattform-Registrierungsprozesses mitgeteilt wurde.
16.4 Der Käufer und OPENLANE Europe sind unabhängige Vertragspartner, und die hierdurch entstandene Beziehung ist nicht als Auftraggeber- oder Vertreterverhältnis zu betrachten. Kein Verkauf und keine Verpflichtung einer Partei gegenüber einem Dritten bindet in irgendeiner Weise die andere Partei.
16.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von OPENLANE Europe an eine andere Partei abzutreten. OPENLANE Europe ist berechtigt, diese AGB ganz oder teilweise oder Rechte und Pflichten aus diesen AGB im Zusammenhang mit einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung eines Mitglieds von OPENLANE Europe, insbesondere einer Verschmelzung und/oder einem Unternehmenskauf, an ein Mitglied von OPENLANE Europe und/oder an einen Dritten abzutreten.
16.6 Diejenigen Klauseln, die aufgrund ihrer Natur ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, die Kündigung oder den Ablauf dieser Nutzungsbedingungen zu überdauern, sollen dies auch tun, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Klauseln 2, 9, 10, 11, 12, 14 und 16.
16.7 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen endgültig für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden oder werden, wird diese Bestimmung, soweit möglich und soweit diese Klausel ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, von den Parteien durch eine gültige, rechtmäßige und durchsetzbare Klausel ersetzt, die den ursprünglichen Absichten so weit wie möglich entspricht. Wenn die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nicht wirksam ersetzt werden kann, hat die besagte Klausel keine Wirkung und gilt als nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, ohne dass die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dadurch beeinträchtigt oder ungültig werden.
16.8 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in englischer Sprache verfasst und ihre Bestimmungen werden gemäß dem in Klausel 16.10 festgelegten anwendbaren Recht und ihrer allgemein anerkannten Bedeutung in der englischen Sprache ausgelegt und ausgelegt. Jegliche Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient ausschließlich der Bequemlichkeit der Parteien und ist für keine Partei bindend. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem englischen Original und seiner Übersetzung haben die Bestimmungen der englischen Version Vorrang.
16.9 Die Rechte und Rechtsmittel jeder Partei im Rahmen oder in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen können nur durch ausdrückliche schriftliche Mitteilung an die andere Partei aufgehoben werden. Ein Verzicht gilt nur für den Fall und für den Zweck, für den er gewährt wird.
16.10 Diese Geschäftsbedingungen und alle OPENLANE Europe-Verkäufe unterliegen belgischem Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, ohne Bezugnahme auf die Kollisionsnormen.
Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und seiner Protokolle ist ausgeschlossen.
Für die Beilegung aller Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder einem OPENLANE Europe Sale ergeben, sind ausschließlich die Gerichte von Leuven, Belgien, zuständig.
16.11 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 14.08.2023 überprüft.