Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufer
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Bedingungen des Kaufvertrags über Kraftfahrzeuge zwischen dem Verkäufer und OPENLANE Europe. Jedes vom Verkäufer bereitgestellte Fahrzeug unterliegt diesen AGB.
„OPENLANE Europe“ bezeichnet OPENLANE Europe NV oder eine der folgenden Gesellschaften: OPENLANE Europe Holding NV, OPENLANE Europe NV, OPENLANE Belgium NV, OPENLANE Nederland B.V., OPENLANE Deutschland GmbH, OPENLANE France SAS, OPENLANE Italia S.R.L. und OPENLANE Subastas España, S.L.
„Verkäufer“ bezeichnet die unterzeichnende juristische Person, deren Tochtergesellschaften sowie jede mit ihr verbundene Gesellschaft, oder eine natürliche Person, die in einer der folgenden Kategorien tätig ist: Flotteninhaber (öffentlich oder privat), Leasinggesellschaft, Autovermietung, Kfz-Händler/Autohaus oder Privatperson, die zu beruflichen Zwecken handelt. Eine Gesellschaft gilt als „verbunden“, wenn sie denselben/dieselben Anteilseigner oder Geschäftsführer wie der Verkäufer hat oder als verbundenes Unternehmen im Sinne von Artikel 1:20 des belgischen Gesellschafts- und Vereinsgesetzbuchs gilt.
2. Bestätigungen des Verkäufers
Mit der Bereitstellung eines Fahrzeugs zur Veräußerung über OPENLANE Europe erklärt und garantiert der Verkäufer für jedes Fahrzeug Folgendes:
- Der Verkäufer ist Eigentümer des Fahrzeugs und verfügt über sämtliche Rechte daran, frei von Pfandrechten und Belastungen, Ansprüchen, Sicherungsrechten oder Rechten Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Pfändung, Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt, Finanzierungsvereinbarungen, Beschlagnahme oder Ansprüche im Zusammenhang mit Diebstahl. Zum Zeitpunkt der Übertragung besteht keine ausstehende Finanzierung auf dem Fahrzeug. Der Verkäufer wird OPENLANE Europe vollständig entschädigen, verteidigen und schadlos halten gegenüber sämtlichen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, Kosten oder Aufwendungen, die aus oder im Zusammenhang mit einem Anspruch eines Dritten in Bezug auf das Fahrzeug entstehen;
- Der Verkäufer verfügt über die Fahrzeugdokumente (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Zulassungsbescheinigung/Fahrzeugschein und Konformitätsbescheinigung) und wird diese OPENLANE Europe per Einschreiben übermitteln. Verfügt der Verkäufer nicht über die Zulassungsbescheinigung oder die Konformitätsbescheinigung, informiert er OPENLANE Europe vor der Auktion und ergreift unverzüglich Maßnahmen, um die erforderlichen Dokumente zu beschaffen oder zu korrigieren, damit der Verkauf durchgeführt werden kann. OPENLANE behält sich das Recht vor, ein Fahrzeug abzulehnen oder einen Verkauf zu stornieren, wenn der Verkäufer die Probleme nicht innerhalb der vereinbarten Frist behebt;
- Die Angaben in der Zulassungsbescheinigung oder der Konformitätsbescheinigung entsprechen den Angaben zum Fahrzeug. Die vom Verkäufer bereitgestellten Fahrzeuginformationen sind richtig und vollständig;
- Der Verkäufer hat OPENLANE Europe über alle ihm bekannten technischen Mängel des Fahrzeugs informiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen defekten Kilometerzähler, und OPENLANE Europe über etwaige reparierte Unfall-/Schadensereignisse informiert. Die Reparaturangabe ist unabhängig davon zu machen, ob der Schaden durch Kollision, Unfall, Witterungseinflüsse oder ein anderes Ereignis verursacht wurde. Das Fahrzeug bleibt frei von Schäden und Mängeln, mit Ausnahme derjenigen, die in den Fahrzeuginformationen angegeben sind;
- Der Verkäufer hat OPENLANE Europe informiert, ob für das Fahrzeug die Mehrwertsteuerregelung gilt oder die Differenzbesteuerung (Margenregelung) Anwendung findet (wenn beim Erwerb des Fahrzeugs keine MwSt. abgezogen wurde);
- Der Verkäufer erkennt an und garantiert, dass er vor dem Verkauf eines Fahrzeugs an OPENLANE sämtliche einschlägigen lokalen, nationalen und internationalen Gesetze geprüft hat und vollständig einhält;
- Der Verkäufer ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die OL angebotenen Fahrzeuge, seine Geschäftspraktiken und Transaktionen in jeder Jurisdiktion, in der er tätig ist, rechtmäßig sind. OPENLANE haftet nicht für eine etwaige Nichteinhaltung durch den Verkäufer;
- Der Verkäufer bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass OPENLANE Europe in erheblichem Umfang auf die vom Verkäufer erhaltenen Informationen zu Marketingzwecken für das Fahrzeug vertraut, und dass er alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass OPENLANE Europe zutreffende Informationen erhält; der Verkäufer akzeptiert, dass OPENLANE Europe nicht verpflichtet ist, die bereitgestellten Informationen erneut zu überprüfen.
3. OPENLANE Europe
OPENLANE Europe kann nach eigenem Ermessen dem Ankauf des Fahrzeugs vom Verkäufer zustimmen. Sobald der Verkäufer den Verkauf bestätigt, stellt er das Fahrzeug und dessen Dokumente zur Abholung durch das von OPENLANE Europe benannte Transportunternehmen bereit, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Verkäufer trägt die Verantwortung und das Risiko von Beschädigung oder Diebstahl bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug am vereinbarten Lieferort geliefert und inspiziert wurde.
4. Zahlung und Rechnungsstellung
4.1. Sofern nicht anders vereinbart, bezahlt OPENLANE Europe die Rechnung des Verkäufers erst nach Erhalt der Bestätigung über: (1) Lieferung des Fahrzeugs am vereinbarten Ort, (2) Inspektionsbericht und (3) Erhalt der Fahrzeugdokumente. Nach Zahlung der Rechnung des Verkäufers durch OPENLANE Europe wird OPENLANE Europe Eigentümerin des Fahrzeugs und der Verkäufer ergreift unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Eigentumsübertragung, sofern erforderlich.
4.2. Die Nichtzahlung einer fälligen Forderung führt automatisch und ohne Mahnung zu Folgendem: (a) sofortige Fälligkeit aller offenen Rechnungen; (b) OPENLANE Europe kann nach eigenem Ermessen und unbeschadet anderer Rechte unverzüglich: (i) sämtliche Zahlungen an den Verkäufer und dessen Zugang zur Plattform aussetzen; (ii) alle vom Verkäufer (oder einem verbundenen Unternehmen) geschuldeten Beträge mit Beträgen verrechnen, die OPENLANE Europe dem Verkäufer (oder einem verbundenen Unternehmen) schulden könnte; (iii) innerhalb der anwendbaren Zahlungsfrist Verzugszinsen auf überfällige Beträge ohne vorherige Mitteilung berechnen, und zwar in Höhe des Zinssatzes gemäß dem belgischen Gesetz vom 2. August 2002 über Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften; (iv) Fahrzeuge, Dokumente oder sonstige Vermögenswerte des Verkäufers, die sich im Besitz von OPENLANE Europe befinden, zurückbehalten, bis alle Verpflichtungen vollständig erfüllt sind; (v) Novation und/oder bilaterale und/oder multilaterale Abrechnung durch Verrechnung mit einem mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen gegenüber OPENLANE Europe vornehmen.
Der Verkäufer und seine verbundenen Unternehmen haften gesamtschuldnerisch für sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber OPENLANE Europe.
5. OPENLANE Europe
OPENLANE Europe kann den Ankauf stornieren, wenn technische Mängel vorliegen, die OPENLANE Europe vor der Auktion nicht mitgeteilt wurden und deren Reparaturkosten der Verkäufer gemäß den Spezifikationen nicht übernimmt, oder wenn Abweichungen zwischen den vom Verkäufer bereitgestellten Fahrzeuginformationen und der tatsächlichen Beschaffenheit bestehen (einschließlich Aspekten wie Ausstattungen, Motor, Alter, Kilometerstand und Schäden), soweit der Verkäufer die entstandenen Schäden oder Abweichungen nach Vorlage der Spezifikationen nicht ausgleicht.
6. Vertraulichkeit
Der Verkäufer behandelt alle vertraulichen Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preisgestaltung), die ihm von oder im Namen von OPENLANE Europe offengelegt werden, vertraulich, verwendet diese Informationen ausschließlich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen AGB und gibt sie nicht an Dritte weiter, es sei denn mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von OPENLANE Europe.
7. Schadloshaltung
Der Verkäufer stellt OPENLANE Europe von sämtlichen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, Kosten oder Aufwendungen frei, verteidigt OPENLANE Europe dagegen und hält OPENLANE Europe schadlos, die OPENLANE Europe infolge oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Verkäufers gegen diese AGB (einschließlich der Erklärungen und Garantien gemäß Ziffer 2) entstehen oder entstehen könnten.
8. Geltendes Recht
Diese AGB unterliegen belgischem Recht und sind nach belgischem Recht auszulegen, unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht). Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sind ausschließlich die Gerichte in Löwen (Leuven), Belgien, zuständig.
9. Zusatzbedingungen
Der Verkäufer verpflichtet sich zur Einhaltung der OPENLANE-Grundsätze für das Auktionsmanagement von Verkäufern (OPENLANE Seller Auction Management Principles), die OPENLANE Europe dem Verkäufer zur Verfügung stellt und die OPENLANE Europe von Zeit zu Zeit ändern kann. Der Verkäufer erkennt an und stimmt zu, dass geänderte Fassungen elektronisch übermittelt werden können, einschließlich per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf einer Website.
10. Audits
Der Verkäufer erklärt sich einverstanden und verpflichtet sich, bei den Auditverfahren für Verkäufer von OPENLANE Europe mitzuwirken, die unter anderem die Prüfung folgender Punkte umfassen können: (i) Website und Standorte; (ii) MwSt.; (iii) Bonität; (iv) unterzeichnete AGB; (v) Fahrzeuge und Dokumente; und (vi) Bankkonto.
11. Änderungen
11.1 OPENLANE Europe kann jederzeit Bestimmungen dieser AGB ändern, ergänzen oder streichen.
11.2 OPENLANE Europe wird solche geänderten oder neuen AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sieben (7) Kalendertagen herausgeben. Der Verkäufer erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass solche geänderten oder neuen AGB dem Verkäufer elektronisch mitgeteilt werden können, einschließlich per E-Mail und/oder durch eine Nachricht auf der Plattform.
11.3 Die geänderten oder neuen AGB gelten ab dem von OPENLANE Europe angegebenen Datum und gelten als vom Verkäufer angenommen, sofern der Verkäufer OPENLANE Europe nicht innerhalb der gewährten Ankündigungsfrist schriftlich mitteilt, dass er die geänderten oder neuen AGB nicht akzeptiert. In diesem Fall behält sich OPENLANE Europe das Recht vor, diese AGB mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass OPENLANE Europe hierfür eine Entschädigung schuldet, und den Zugang sowie die Nutzung der Plattform durch den Verkäufer und seine Nutzer zu sperren.
12. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB endgültig für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden oder werden, so wird diese Bestimmung – sofern möglich – von den Parteien durch eine gültige, rechtmäßige und durchsetzbare Klausel ersetzt, die der ursprünglichen Absicht möglichst nahekommt; ist dies nicht möglich, gilt sie als gestrichen. Diese AGB wurden in englischer Sprache verfasst; ihre Bestimmungen werden gemäß dem in Ziffer 8 genannten anwendbaren Recht und entsprechend ihrer allgemein anerkannten Bedeutung im Englischen ausgelegt und angewendet. Jede Übersetzung dieser AGB dient ausschließlich der Bequemlichkeit und ist für keine Partei bindend. Rechte und Rechtsbehelfe einer Partei aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB können nur durch eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung an die andere Partei wirksam aufgegeben (waived) werden. Ein Verzicht gilt nur für den konkreten Fall und den Zweck, für den er erklärt wurde.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 23.01.2026 überprüft.