Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufer
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) legen die Vertragsbedingungen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen zwischen dem Verkäufer und OPENLANE Europe fest. Jedes vom Verkäufer angebotene Fahrzeug unterliegt diesen AGB. „OPENLANE Europe“ bezieht sich auf OPENLANE Europe NV oder eine der folgenden Gesellschaften: OPENLANE Europe Holding NV, OPENLANE Europe NV, OPENLANE Belgium NV, OPENLANE Nederland B.V., OPENLANE Deutschland GmbH, OPENLANE France SAS, OPENLANE Italia S.R.L. und OPENLANE Subastas España, S.L. „Verkäufer“ bezeichnet die unterzeichnende juristische oder natürliche Person, die in einer der folgenden Rollen handelt: Fuhrparkbesitzer (öffentlich oder privat), Leasingunternehmen, Vermietungsunternehmen, Autohändler oder als Privatperson mit beruflichem Hintergrund.
2. Bestätigungen des Verkäufers
Mit der Übermittlung eines Fahrzeugs an OPENLANE Europe zum Verkauf erklärt und garantiert der Verkäufer für jedes Fahrzeug: Der
- Verkäufer ist rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs daran, ohne dass Pfandrechte oder andere Verbindlichkeiten vorliegen. Zum Zeitpunkt der Übergabe ist keine Finanzierung für das Fahrzeug offen.
- Der Verkäufer ist im Besitz der Fahrzeugpapiere (einschließlich Zulassungsbescheinigung und Konformitätsbescheinigung) und wird diese per Einschreiben an OPENLANE Europe übermitteln.* Wenn der Verkäufer nicht im Besitz der Zulassungsbescheinigung oder der Konformitätsbescheinigung ist, wird er OPENLANE Europe vor der Auktion darüber informieren.
- Die Angaben in der Zulassungsbescheinigung oder Konformitätsbescheinigung stimmen mit den Fahrzeugdaten überein. Die vom Verkäufer gemachten Angaben zum Fahrzeug sind korrekt und vollständig.
- Der Verkäufer hat OPENLANE Europe über alle bekannten technischen Defekte des Fahrzeugs informiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen fehlerhaften Kilometerzähler, und hat OPENLANE Europe über alle reparierten Unfallschäden informiert. Die Reparaturerklärung muss unabhängig davon abgegeben werden, ob der Schaden durch eine Kollision, einen Unfall, Witterung oder ein anderes Ereignis entstanden ist. Das Fahrzeug bleibt mängelfrei, ausgenommen die in den Fahrzeuginformationen aufgeführt sind.
- Der Verkäufer hat OPENLANE Europe informiert, ob für das Fahrzeug die Mehrwertsteuerregelung oder die Differenzbesteuerung gilt, wenn bei der Anschaffung keine Mehrwertsteuer abgezogen wurde.
3. OPENLANE Europe
Kauf OPENLANE Europe kann nach eigenem Ermessen zustimmen, das Fahrzeug vom Verkäufer zu kaufen. Sobald der Verkäufer den Verkauf bestätigt hat, muss der Verkäufer das Fahrzeug und die Fahrzeugpapiere zur Abholung durch das von OPENLANE Europe benannte Transportunternehmen freigeben, sofern nicht anders vereinbart. Der Verkäufer trägt die Verantwortung und das Risiko für Schäden oder Diebstahl bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug am vereinbarten Lieferort abgeliefert und inspiziert wird.
4. Zahlung und Rechnungsstellung
Sofern nicht anders vereinbart, bezahlt OPENLANE Europe die Rechnung des Verkäufers erst nach Erhalt der Bestätigung über (1) die Lieferung des Fahrzeugs am vereinbarten Ort, (2) des Inspektionsberichts und (3) den Eingang der Fahrzeugpapiere. Sobald OPENLANE Europe die Rechnung des Verkäufers beglichen hat, erwirbt OPENLANE Europe das Eigentum am Fahrzeug und der Verkäufer nimmt, falls notwendig, fristgerecht alle erforderlichen Schritte zur Eigentumsübertragung vor.
5. OPENLANE Europe
Stornierung Bei Abholung oder Erhalt des Fahrzeugs hat OPENLANE Europe das Recht, das Fahrzeug zu prüfen (oder durch einen Beauftragten prüfen zu lassen), um sicherzustellen, dass es den vom Verkäufer bereitgestellten Angaben und Beschreibungen entspricht. OPENLANE Europe kann den Kaufvertrag stornieren, wenn technische Mängel vorliegen, die OPENLANE Europe vor der Auktion nicht mitgeteilt wurden und der Verkäufer die Reparaturkosten nicht gemäß den Vorgaben übernimmt oder Unstimmigkeiten zwischen den Angaben des Verkäufers zum Fahrzeug und der tatsächlichen Beschaffenheit bestehen (einschließlich Aspekten wie Sonderausstattung, Motor, Alter, Kilometerstand und Schäden), es sei denn, der Verkäufer kompensiert den Mangel oder die Abweichungen nach Einreichen einer Spezifikation.
6. Vertraulichkeit
Alle vertraulichen Informationen, die der Verkäufer von OPENLANE Europe oder in dessen Auftrag erhält (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preisangaben), sind vertraulich zu behandeln. Der Verkäufer darf diese Informationen nur im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von OPENLANE Europe nicht an Dritte weitergeben.
7. Schadloshaltung
Der Verkäufer stellt OPENLANE Europe von allen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, Kosten oder Aufwendungen frei, die durch einen Verstoß des Verkäufers gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich der Bestätigungen und Verpflichtungen in Abschnitt 2) entstehen und von OPENLANE Europe getragen werden müssen.
8. Geltendes Recht
Die vorliegenden AGB unterliegen dem belgischen Recht und sind in Übereinstimmung mit diesem auszulegen, wobei die Kollisionsvorschriften unberücksichtigt bleiben. Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, werden ausschließlich von den Gerichten in Löwen Belgien, entschieden.
9. Zusatzbedingungen
Der Verkäufer verpflichtet sich, die OPENLANE Auktionsrichtlinien für Verkäufer einzuhalten, die OPENLANE Europe dem Verkäufer zur Verfügung stellt und die von OPENLANE Europe gegebenenfalls geändert werden können. Der Verkäufer erkennt an und nimmt zur Kenntnis, dass geänderte Versionen dem Verkäufer auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt werden können, beispielsweise per E-Mail oder durch eine Veröffentlichung auf der Webseite.
10. Audits
Der Verkäufer erklärt sich mit den Verkäufer-Audit-Verfahren von OPENLANE Europe einverstanden und erklärt sich bereit, bei diesen mitzuwirken. Diese könnten unter anderem eine Überprüfung der folgenden Punkte umfassen: (i) Webseite und Einrichtungen; (ii) Mehrwertsteuer; (iii) Kreditwürdigkeit; (iv) unterschriebene AGB, (v) Fahrzeuge und Dokumente sowie (vi) Bankverbindung.
11. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB letztlich als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, so wird diese, sofern möglich, von den Parteien durch eine gültige, legale und durchsetzbare Klausel ersetzt, die den ursprünglichen Absichten möglichst nahekommt. Falls dies nicht möglich ist, gilt die Bestimmung als gelöscht. Diese AGB wurden in englischer Sprache verfasst und ihre Bestimmungen werden in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht gemäß Klausel 7 sowie den allgemein anerkannten Bedeutungen der englischen Sprache ausgelegt und interpretiert. Jede Übersetzung dieser AGB dient nur der leichteren Verständlichkeit und ist für keine Partei verbindlich. Auf die Rechte und Rechtsmittel jeder Partei aus oder in Verbindung mit diesen AGB kann nur durch ausdrückliche schriftliche Mitteilung an die andere Partei verzichtet werden. Jede Verzichtserklärung bezieht sich ausschließlich auf den betreffenden Fall und den vorgesehenen Zweck. * Bei bestimmten Verkäufen kann OPENLANE Europe vor der Bezahlung eine farbige, lesbare Kopie oder die Originalversion der Fahrzeugpapiere verlangen; der Verkäufer wird vor der Auktion darüber informiert.